Wenn ein Betrieb sich entschließt künftig Auszubildende in einem bestimmten Beruf auszubilden so benötigt der Ausbilder, also die Person, die für den Lernen zuständig ist, eine Ausbildung der Ausbilder. Diese sogenannte ADA wird durch eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer abgelegt, sodass dann der Ausbilder dazu qualifiziert und berechtigt ist, Jugendliche und Kinder, die sich in der Ausbildung befinden, entsprechend anzuleiten. |
Mit der ADA Bescheinigung, die durch Prüfung vor der IHK erlangt wird, kann ein Mitarbeiter in einem Betrieb als Ausbilder für Lehrlinge arbeiten. Da man hierfür besondere soziale Kompetenzen benötigt, wird nicht nur das entsprechende Fachwissen abgefragt sondern auch die Sozialkompetenz insbesondere im Hinblick auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen entsprechend trainiert. |
ADA Prüfung UnterweisungADA Prüfung |
Weitere Blogbeiträge zum Thema: