Der Ausbilderschein muss immer dann nachgewiesen werden, wenn in einem Betrieb die Betreuung von Auszubildenden, hierbei handelt es sich meist um Jugendliche, an bestimmte Mitarbeiter übertragen wird. Der Ausbilderschein wird durch eine Prüfung vor der IHK erlangt. Neben den fachlichen Kompetenzen wird unter anderem auch geprüft, ob der neue Ausbilder aus pädagogischer Sicht geeignet ist, mit Kindern und Jugendlichen zu arbeiten. |
In sehr vielen Betrieben im Bezirk der Industrie- und Handelskammer werden Jugendliche in Berufen ausgebildet. Neben den fachlichen Kompetenzen, die die Jugendlichen erlangen sollen, sind natürlich auch soziale Aspekte Bestandteil einer guten Ausbildung. Hierfür benötigt man in einem Betrieb einen Ausbilder, der genau diese sozialen Voraussetzungen erfüllt. Nachgewiesen werden diese durch den Ausbilderschein der IHK. |
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